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Achtung bei unseriösen Angeboten bei der Vermittlung von Gold


Unseriöse Unternehmen profitieren zunehmend von der hohen Nachfrage nach Gold, das in Zeiten anhaltender Verunsicherungen als sichere Wertanlage gilt
. Sie entwickeln riskante Modelle und Schneeballsysteme, die sie den Konsumenten über verschiedene Vertriebskanäle anbieten. In einigen Fällen erfolgt der Ankauf von Gold ohne tatsächliche Übergabe und führt de facto zu keinem Eigentumserwerb durch den Käufer. Der Anleger erwirbt lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf das Gold, der im Fall von Zahlungsschwierigkeiten des Verkäufers unter Umständen nicht in voller Höhe durchgesetzt werden kann . Einige Anbieter behalten sich Nutzungsrechte vor und betreiben während der Laufzeit Handel mit dem Gold, um die Forderungen der Anleger erfüllen zu können
. „Was passiert, wenn solche Geschäfte nicht wie geplant laufen, kann sich jeder Anleger selbst ausrechnen“, so Michael Posselt, Obmann-Stellvertreter des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Vorsicht vor Pyramidenspielen

Zu Vorsicht rät Posselt auch bei Nebenkosten oder wenn dem Käufer für die Vermittlung weiterer Abschlüsse hohe Provisionen in Aussicht gestellt werden

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. „Das sind oft Indizien dafür, dass die Ansprüche bestehender Kunden durch die Einzahlungen weiterer Anleger gedeckt werden und man es mit einem Pyramidensystem zu tun hat“, so Posselt, der warnt: „Es ist nicht alles Gold was glänzt! Es gilt, die angebotenen Anlagemodelle genau zu prüfen. Interessierte Konsumenten sollten sich an einen Gewerblichen Vermögensberater wenden, denn Gold eignet sich nichtsdestotrotz gut zur Absicherung und Beimischung des Vermögens.“

Gold-Fonds nur von Gewerblichen Vermögensberatern

Die Vermittlung von Gold in verbriefter Form, etwa Gold-Fonds, ist in Österreich exklusiv an die Gewerbeberechtigung der Gewerblichen Vermögensberatung gebunden und unterliegt dem Wertpapieraufsichtsgesetz. Nur der Kauf und Verkauf von physischem Gold ohne jegliche Anlageberatung ist durch eine Handelsgewerbeberechtigung gedeckt.

Redaktion
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