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Ist Bausparen noch zeitgemäß?

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Bausparen gilt vor allem als sichere und risikoarme Sparform. (Bild © stock.adobe.com)


Der Bausparer ist bei den Österreichern nach wie vor sehr beliebt, obwohl er in den letzten Jahren durch das niedrige Zinsniveau an Attraktivität verloren hat

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. Aber die Österreicher lieben traditionelle Sparformen: Rund 5,3 Millionen haben einen Bausparvertrag.

Das Bausparen gilt vor allem als sichere und risikoarme Sparform: Das sind wohl die schlagkräftigsten Argumente, wenn man sich für diese Anlageform entscheidet. Vorteil ist, dass die Erträge vertraglich gesichert und staatlich besichert sind, der Sparer trägt also nicht das Risiko eines Verlusts. Dazu kommt die staatliche Bausparprämie: Die Höchstprämie von 1,5 Prozent bekommt man bei einer monatlichen Zahlung von 100 Euro, einer jährlichen Zahlung von 1200 Euro und bei einem Einmalerlag auf 6 Jahre von 7200 Euro. Mittlerweile kann auch ein 10-Jahres-Vertrag abgeschlossen werden, dabei liegt der geförderte Einmalerlag bei maximal 12.000 Euro.

Einen Bausparvertrag können alle Personen mit Wohnsitz in Österreich abschließen. Allerdings sollte man sich sicher sein, den Bausparvertrag einhalten zu können und zu wollen. Denn bei einer vorzeitigen Kündigung bekommt man meist weniger heraus als einbezahlt wurde. Obwohl es in Österreich verschiedene Bausparkassen gibt, sehen die Verträge meist sehr ähnlich aus und sind wenig flexibel. Es lohnt sich aber dennoch, auf die Details zu achten. Wenn man mit steigenden Zinsen rechnet, lohnt es sich beispielsweise, einen variablen Zinssatz anstelle der Fixverzinsung zu wählen. Wer anstelle der monatlichen Beiträge zu Beginn einen Einmalerlag einzahlt, erzielt eine höhere Ablaufleistung, da das Geld länger bei der Bausparkasse liegt. Für Jugendliche gibt es häufig einen Zinsenbonus. Die Salzburger Finanzdienstleister kennen die Details und beraten bei der Wahl des passenden Bausparvertrags.

Bauspardarlehen

Zweck der Bausparkassen was seit jeher der geförderte Hausbau. Daher vergeben sie Kredite für Bauvorhaben: den Bausparkredit oder das Bauspardarlehen. Die Laufzeit beträgt dabei maximal 30 Jahre in Abhängigkeit von Faktoren wie Alter und Kredithöhe. Die Kredithöhe beträgt pro Person maximal 220.000 Euro, für das gesamte Bauvorhaben maximal 440.000 Euro. Ein Bauspardarlehen kann nur für Vorhaben rund ums Thema Bauen und Wohnen genutzt werden. Obwohl der Höchstzinssatz von 6 Prozent veränderbar ist, gilt er als relativ sicher. Als Sicherheit für das Darlehen erfolgt grundsätzlich eine Eintragung ins Grundbuch. Wer für sein Bauprojekt eine Wohnbauförderung erhält, kann um Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr ansuchen
. Aktive „Bausparer“ sind als Stammkunden bei der Beantragung eines Darlehens jedenfalls im Vorteil.

Vor- und Nachteile von Bausparkrediten:

+ hohe Sicherheit

+ relativ stabile Rate währende der Laufzeit

+ wenige Auflagen aufgrund der grundbücherlichen Sicherstellung

+ Höchstzinssatz von 6 Prozent gilt als relativ verlässlich

– Mindestverzinsung liegt auch bei niedrigem Zinsniveau bei 2 bis 3 Prozent

– hohe Spesen, die kaum verhandelbar sind

– wenig Gestaltungs- und Verhandlungsspielraum

– bei schlechter finanzieller Lage hohes Risiko des Verlusts des Eigenheims aufgrund der Sicherstellung im Grundbuch

– nötige Zwischenfinanzierung bis zur Bewilligung der Bausparkredits

„Auch wenn sich die Bauspardarlehen der verschiedenen Bausparkassen sehr ähneln, gibt es doch Unterschiede wie etwa bei Vergabezeiten und den Konditionen der Zwischenfinanzierung. Hier lohnt sich der Vergleich“, empfiehlt Mag. Rupert Lanzendorfer, Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Salzburg. Fragen Sie dazu Ihren Salzburger Finanzdienstleister
.

Was mit einem Bauspardarlehen finanziert werden kann:

  • Grundkauf
  • Hauskauf
  • Wohnungskauf (Eigentumswohnung)
  • Neubau, Zubau, Umbau
  • Sanieren, Renovieren, Modernisieren, Energiesparmaßnahmen
  • Wellnesseinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen
  • Baukostenanteile bei Mietwohnungen, Gemeindewohnungen oder Genossenschaftswohnungen
  • Kleingärten, die für ganzjähriges Wohnen gewidmet sind
  • Pflegemaßnahmen und deren Kosten: z.B. Betreuung, medizinische Behelfe, Behandlung, Heim- oder Pflegeplätze etc.
  • Ablöse von Erbteilsforderungen
  • Scheidungsforderungen
  • Berufsausbildungskosten oder Weiterbildung (beruflich) in vielen Formen

Redaktion
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