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Leasing bei Nutzfahrzeugen



Die Salzburger Finanzdienstleister beraten Sie sicher und unabhängig bei der Finanzierung Ihrer Nutzfahrzeuge

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Bei der Finanzierung von Nutzfahrzeugen ist Leasing eine beliebte Form

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. Die Salzburger Finanzdienstleister geben einen Überblick über die verschiedenen Vor- und Nachteile.

Hinsichtlich der Art der Finanzierung durch Leasing unterscheidet man Finanzierungsleasing und Operating Leasing. Finanzierungsleasingverträge können Vollamortisationsverträge oder Teilamortisationsverträge sein, regelmäßig ist außerdem der Übergang des Leasinggutes vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit vorgesehen. Operating Leasingverträge entsprechen in ihrem Typus einem Mietvertrag mit Risikotragung während der Vertragslaufzeit durch den Leasingnehmer und der Tragung des restlichen Investitionsrisikos am Ende der Vertragslaufzeit durch den Leasinggeber.

Für alle Leasingverträge gelten gleiche steuerrechtliche Grundsätze, die zu beachten sind:

  • Die Grundvertragsdauer muss bei (Vollamortisations-) Leasingverträge 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betragen.
  • Leasingverträge dürfen als maximale Laufzeit 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aufweisen.
  • Die maximal mögliche Einbringung von Eigenmittel beträgt 50 % (davon max. 3 % Leasingentgeltvorauszahlung).
  • Kein Spezialleasing (d.h
    . Drittverwendungsmöglichkeit).
  • Kauf am Ende der Laufzeit nur zu einem wirtschaftlich angemessenen Kaufpreis bzw
    . zum Restbuchwert oder Verkehrswert.

Erwerb oder Rückstellung

Sind diese obigen Voraussetzungen erfüllt, kann eine Finanzierung im Wege eines Leasingvertrages erfolgen. Am Ende hat dann der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu erwerben oder im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten (40/90 Regel) weiterzuleasen
. Bei Operating Leasingverträgen wird das Leasinggut in der Regel an den Verkäufer zurückgestellt.

Wenn alle Bedingungen für einen Leasingvertrag erfüllt sind, sprechen folgende Argumente für eine Finanzierung im Leasingweg:

  • Der Leasinggeber hat durch die Eigentümerstellung am Leasinggut die Möglichkeit bis zu 100 % der Investition in Abhängigkeit von der Verwertbarkeit des Leasingobjektes zu finanzieren, während bei einer Kreditfinanzierung meist nur ein geringerer Prozentsatz finanziert wird.
  • Da der Leasinggegenstand nicht im Eigentum des Leasingnehmers steht, muss ihn dieser weder buchmäßig noch steuerlich in seiner Bilanz ausweisen.
  • Die Finanzierungdauer ist an die Nutzungsdauer angepasst.
  • Innerhalb der steuerrechtlichen Regelungen kann der Leasingaufwand an die Bedürfnisse des Leasingnehmers angepasst werden.
  • Die Leasingentgelte sind im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben.
  • Durch sale-and-lease-back Modelle kann gebundenes Anlagevermögen in Liquidität umgewandelt werden.
  • Leasinggesellschaften bieten darüber hinaus noch zahlreiche Serviceleistungen – beispielsweise Fuhrparkmanagement, Baukontrolle, Facility Management oder Hilfestellung bei der Beschaffung – die den Leasingnehmer deutlich entlasten.

Beratung entscheidend

Wenn man sich für Leasing entschließt, dann ausschließlich mit der richtigen Beratung. „Es empfiehlt sich wirklich, bei uns Finanzdienstleistern nachzufragen“, so Rupert Lanzendorfer, „Wir kennen die verschieden Finanzierungsmodelle und können so das beste Angebot für Sie bereitstellen.“

Über 900 Anbieter

In Salzburg arbeiten mehr als 900 unabhängige Anbieter mit unterschiedlichen Spezialisierungen und Schwerpunkten. Strenge Ausbildungsvorschriften und hohe Auflagen zum Gewerbezugang sorgen für ein überdurchschnittliches Qualitätsniveau. Finanzdienstleister unterliegen strikten Schutz- und Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden.