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KIM-Verordnung fällt Mitte 2025: Darum jetzt Kredite für Wohnungskauf vergleichen

Margit Eidenhammer rät zum Kreditvergleich

Bester Zeitpunkt, um Kreditangebote zu vergleichen, rät Margit Eidenhammer Obfrau der Fachgruppe Finanzdienstleister, Wirtschaftskammer Salzburg.

Anfang Dezember gab die Österreichische Nationalbank bekannt, dass die umstrittene KIM-Verordnung für Kreditvergaben im Juni 2025 auslaufen werde. Baubranche, Wirtschaftsvertreter und Kreditinstitute begrüßten die Entscheidung – ein Lockern der strengen Regeln wurde schon länger gefordert.

Wir fragen Margit Eidenhammer, wie sehr die KIM-Verordnung bisher verhinderte, dass mehr Menschen Wohn-Eigentum erwerben konnten.

Margit Eidenhammer: Die KIM-Verordnung ist eine große Herausforderung am Wohnungsmarkt – weil sie die Finanzierung für Eigenheim und Wohnungen stark einschränkt. Seit in Kraft treten der Verordnung im Jahr 2022 bekommen rund die Hälfte der Antragstellerinnen und Antragsteller keinen Kredit für ein Eigenheim. Bei der KIM-Verordnung ging es dem Finanzmarktstabilitätsgremium darum, die Risiken bei der Kreditvergabe zu begrenzen. Man muss laut KIM-Verordnung bei der Aufnahme von Krediten Eigenmittel von mindestens 20 Prozent haben und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Die Laufzeit wurde auf 35 Jahre begrenzt.

Was ändert sich, wenn die KIM-Verordnung fällt, und was raten Sie nun?

Margit Eidenhammer: Der Wegfall der KIM-Verordnung wird den gesamten Wohnungs- und -Eigentumsmarkt vermutlich rasch beleben, denn viele, die jetzt noch in Miete leben, werden ins Eigentum wechseln können. Darum, kurz gesagt: Wer sich eine Immobilie anschaffen möchte, sollte schon jetzt Kredite bei den Banken vergleichen. Nicht immer ist die Hausbank jene, die die besten Konditionen für Wohnbaukredite anbieten kann. Ein Vergleich lohnt sich jedenfalls. Wir Finanzdienstleister: innen können hier ganz gezielt Angebote mit Banken verhandeln. Besser früher als später damit beginnen – Fragen zahlt sich aus!

Sehen Sie hier ein kurzes Statement von Margit Eidenhammer, Obfrau der Fachgruppe der Finanzdienstleister, zum Thema Wegfall der KIM Verordnung 2025:

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